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Selbstverständniserklärung für die Mitgliedschaft beim FTC-Hallein
Durch das Absenden des Anmeldeformulars erkläre ich meinen Beitritt zum FTC-Hallein. Ich verpflichte mich ausdrücklich zur pünktlichen Bezahlung des vereinbarten Vereinsbeitrages von derzeit EUR 70,00/Jahr und zur aktiven Unterstützung der Vereinsziele.
Mir ist bewusst, dass das Nichtbezahlen des festgelegten Beitrages meinen Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben kann. Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin, dem Verein umgehend jegliche Änderungen meiner Adress- oder Kontodaten mitzuteilen, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen.
Ich habe die Satzung des FTC-Hallein zur Kenntnis genommen und erkenne sie als verbindliche Grundlage meiner Mitgliedschaft an. Durch meine Mitgliedschaft im FTC-Hallein erkläre ich mich bereit, die Vereinsstatuten und Verhaltensregelndes Vereins zu respektieren und aktiv zur Förderung der Vereinsziele beizutragen.
Ich versichere, dass alle Angaben in diesem Anmeldeformular wahrheitsgemäß und vollständig sind. Im Falle von Unklarheiten oder Änderungen meiner persönlichen Daten stehe ich bereit, diese dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Erklärung zur Vertretung des Vereins nach außen
Mit meiner Mitgliedschaft erkläre ich mich bereit, den Verein in der Öffentlichkeit respektvoll und verantwortungsbewusst zu vertreten. Ich verpflichte mich, durch mein Verhalten zum positiven Ansehen des Vereins beizutragen und dessen Werte und Ziele zu achten.
Ich erkläre mich außerdem bereit, bei offiziellen Vereinsveranstaltungen, gemeinsamen Ausfahrten sowie sonstigen vom Verein festgelegten Anlässen die Vereinskleidung zu tragen, soweit diese zur Verfügung gestellt oder vorgeschrieben wird. Mir ist bewusst, dass die Vereinskleidung die Zugehörigkeit zum Verein nach außen sichtbar macht und ich den Verein dadurch repräsentiere.
Verhalten und Ansehen des Vereins
Ein Verhalten, das geeignet ist, den Ruf oder die Interessen des Vereins erheblich zu beeinträchtigen, kann vereinsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges, wie beispielsweise Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie bei einem Entzug der Lenkberechtigung aufgrund eines schwerwiegenden Verkehrsdelikts, sofern dadurch das Ansehen des Vereins geschädigt wird.
Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitglieds gemäß den Bestimmungen der Vereinssatzung.
1. Beginn der Mitgliedschaft/Beitragsabrechnung:
1.01. Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Anmeldung (Mitgliedsjahr 01.01. – 31.12.). Die Beitragsabrechnung beginnt ab dem Eintrittsdatum.
1.02. Sollte ein Mitglied während des Jahres eintreten, ist für dieses Jahr der gesamte Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
1.03. Der Beitrag für die kommende Saison ist bis spätestens 31. Jänner auf das Vereinskonto zu überweisen.
2. Austritt/Kündigung:
2.01. Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung per Brief oder Email gegenüber dem Vorstand erfolgen.
2.02. Die Kündigung hat eine 14-tägige Frist und ist zu einem Quartalsende wirksam.
3. Datenspeicherung:
3.01. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Daten (Name, Adresse, Geb. Datum ...) für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden.
3.02. Das Mitglied stimmt zu, dass der Verein diese Daten, insbesondere Name sowie Bildmaterial für die Vereins-Website und soziale Netzwerke (z.B., Facebook, Instagram, YouTube) online veröffentlichen darf.